Stadt Nordhausen
Stadtentwässerungsbetrieb

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Pressemitteilungen

Sanierungsarbeiten Am Frauenberg – Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen und Wasserverband Nordhausen beteiligt (26.02.2024)

In der Straße Am Frauenberg werden voraussichtlich ab Anfang März Sanierungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten sollen sowohl der Regen- und Schmutzwasserkanal des Stadtentwässerungsbetriebes als auch die Trinkwasserleitungen des Wasserverbandes Nordhausen erneuert werden.

„Es wurde eine Kamerabefahrung durchgeführt, wobei an den Kanälen Schäden festgestellt wurden. Mit den Anlagen gab es in der Vergangenheit keine Probleme, so dass diese Schäden in der festgestellten Ausprägung nicht bekannt waren. Jetzt müssen sie allerdings kurzfristig behoben werden“, so Toralf Kanowski, Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen. Zusätzlich zur Sanierung des Regen- und Schmutzwasserkanals und der Trinkwasserleitungen werden für alle drei Leitungssysteme bei Bedarf die Anschlussleitungen in den betreffenden Bauabschnitten ebenfalls erneuert bzw. repariert. „Wir sind bestrebt, die mit den Bauarbeiten verbundenen Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren. Allerdings lassen die an den Entwässerungseinrichtungen festgestellten Schäden in Teilbereichen keine wirtschaftliche und nachhaltige Sanierung in geschlossener Bauweise mehr zu, sondern machen eine Erneuerung in offener Bauweise notwendig“, so Kanowski weiter. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2024 abgeschlossen sein. Der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen und der Wasserverband Nordhausen bitten die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis.

Eckdaten des Bauvorhabens:

  • Bauzeit: Anfang März bis voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2024
  • Bauherren: Stadt Nordhausen, Stadtentwässerungsbetrieb und Wasserverband Nordhausen
  • Planung: Hydro-Ingenieure aus Nordhausen
  • Baubetrieb: Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH, Kaiserpfalz/Wohlmirstedt
  • Bauleistungen Stadt Nordhausen, Stadtentwässerungsbetrieb:
    • Erneuerung von 125 m Schmutzwassersammler DN 200 bis 4,0 m Tiefe
    • Erneuerung von 125 m Niederschlagswassersammler DN 300 bis 3,50 m Tiefe
  • Bauleistungen Wasserverband Nordhausen:
    • Erneuerung 130 m Trinkwasserleitung (127 x 7,4)
    • Erneuerung 80 m Trinkwasserleitung (90 x 5,4)
    • vorübergehende Installation von 180 m Trinkwasser-Notleitung
  • Gesamtkosten: rd. 576.000,00 €
    • Stadt Nordhausen, Stadtentwässerungsbetrieb = rd. 458.000,00 €
    • Wasserverband Nordhausen = 118.000,00 €

 

Stadtentwässerungsbetrieb stellt sich auf Gebührenanpassung ein (11.12.2023)

Der Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Nordhausen bereitet sich auf eine Änderung der laufenden Gebühren für die Abwasserentsorgung ab dem kommenden Jahr vor. Hierzu wurde neu kalkuliert, denn zum 31.12.2023 läuft der derzeitige vierjährige Kalkulationszeitraum aus. Die Ergebnisse liegen vor und wurden auch bereits durch den Nordhäuser Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2023 beschlossen und durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Nach Bekanntmachung im Ratskurier der Stadt Nordhausen treten zum 01.01.2024 die neuen Gebühren in Kraft.

Die erheblichen Preissteigerungen der letzten Jahre zeigen ihre Auswirkungen nun auch auf die Abwasserentsorgung. Steigende Betriebskosten, insbesondere im Bereich Energie, höhere Investitionskosten sowie rückläufige Gebührenüberdeckungen, aber auch Gebührenunterdeckungen vergangener Jahre führen zu zwangsläufigen Anpassungen bei den Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Beseitigung.

Als kommunaler Entsorger darf der Stadtentwässerungsbetrieb nicht gewinnorientiert, sondern lediglich kostendeckend kalkulieren. So müssen sämtliche Kostenüberdeckungen aus dem endenden Kalkulationszeitraum dem Gebührenzahler im folgenden Kalkulationszeitraum wieder gutgebracht werden. Bei Kostenunterdeckungen sollen diese, so der Gesetzestext, im nächsten Bemessungszeitraum Berücksichtigung finden.

In der Vergangenheit gelang es dem Stadtentwässerungsbetrieb noch weitestgehend, Gebührenerhöhungen durch den Ausgleich von Gebührenüberdeckungen im Bereich der Grundstücke mit Anschluss an eine zentrale Kläranlage (Anschlussgrad liegt hier bei 99 %) abzuwenden. Im Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 konnte die Schmutzwassergebühr für Volleinleiter sogar von 1,97 €/m³ auf 1,88 €/m³ gesenkt werden. Da im Ergebnis der jetzigen Nachkalkulation die Überdeckung diesmal geringer ausfällt, wird es nun zu einer erstmaligen Erhöhung der Schmutzwassergebühren für Volleinleiter seit 20 Jahren kommen. Damals, im Jahr 2004, betrug die Schmutzwassergebühr bereits 1,97 €/m³ und die Grundgebühr, bis heute unverändert, 36,00 €/Jahr (für den kleinsten Zähler; linear gestaffelt nach Zählergröße). Durch eine Anpassung der doch vergleichsweise sehr niedrigen Grundgebühren auf zukünftig 96,00 €/Jahr (für den kleinsten Zähler), soll der Anstieg der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr von derzeit 1,88 €/m³ auf 2,02 €/m³ abgemildert werden. Die Schmutzwassergebühr für Teileinleiter mit Kleinkläranlagen ohne Vollbiologie wird sich auf   1,59 €/m³ (bisher 1,42 €/m³) erhöhen. Für die Einleitung von Niederschlagswasser werden ab dem kommenden Jahr 0,38 € je Quadratmeter gebührenpflichtige Fläche statt bisher 0,27 €/m² fällig.

Auf ansteigende Beseitigungsgebühren werden sich aber auch die Besitzer von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben einrichten müssen. Aufgrund sinkender Entsorgungsmengen, infolge der Erhöhung des Anschlussgrades bei den Volleinleitern und gestiegenen Abfuhrkosten, ist eine Entsorgung der Anlagen nur durch Gebührenmehreinnahmen finanzierbar. Daher wird die Beseitigungsgebühr für die Entsorgung der Kleinkläranlagen von 33,52 €/m³ auf 54,39 €/m³ ansteigen. Für abflusslose Sammelgruben ändert sich die Gebühr von 26,75 €/m³ auf 42,48 €/m³. Indes sind regelmäßige Entleerungen der Anlagen durch den vorgeschriebenen Entsorgungsbetrieb für einen fachgerechten Betrieb der Anlagen auch weiterhin nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern zudem absolut notwendig.

Da zukünftige Preisentwicklungen momentan sehr schwer voraussehbar sind, wurden die Gebührensätze zunächst nur für die nächsten zwei Jahre berechnet. Wie sich die Gebühren danach entwickeln werden, bleibt abzuwarten.

Im Vergleich mit anderen Abwasserentsorgern in Thüringen zählt der Stadtentwässerungsbetrieb trotz der zukünftigen Gebührensteigerungen auch weiterhin zu den günstigen Entsorgern.

Straße „Am Hagenberg“ freigegeben (19.07.2022)

Straße „Am Hagenberg“ freigegeben (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Heute erfolgte die Freigabe der Straße „Am Hagenberg“ in Nordhausen. Seit letztem Jahr wurde die im Jahr 2021 begonnene „Erschließungsstraße", die in diesem Bereich eher einem Feldweg glich, als Gemeinschaftsbaumaßnahme von Wasserverband Nordhausen, dem Stadtentwässerungsbetrieb, der Nordhausen Netz, der Telekom und der Stadt Nordhausen gebaut.

Um die ehemalige Gartenanlage als Wohnstandort zu erschließen und um die bereits bestehenden Wohnhäuser an das Kanalnetz anzuschließen sowie mit anderen Medien zeitgemäß zu versorgen, wurde die Straße als auch die Straßenentwässerung erstmalig hergestellt und die Beleuchtung entsprechend den Regeln der Technik ausgebaut. „Erneut schließen wir eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Nordhäuser Versorger erfolgreich ab. Einmal mehr ist die gute und gemeinschaftliche Zusammenarbeit für unsere Stadt sichtbar und eine weitere Straße saniert“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann.

Die Straße erschließt damit auch das kleine Baugebiet auf dem Areal „Am Hagenberg“ - einer früheren Gartenanlage mit Blick in Richtung Südharzberge. Hier wurden sieben Grundstücke, die alle etwa 800 Quadratmeter groß sind, durch die SWG verkauft.

Daten zur Straße:

  • Auftraggeber: Stadt Nordhausen (Straße + Beleuchtung)
  • Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb (Abwasser)
  • Wasserverband Nordhausen (Trinkwasser)
  • Nordhausen Netz GmbH (Gas und Strom)
  • Telekom Deutschland GmbH (Glasfaser)
  • Auftragnehmer: KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG
  • Planung: Nordthüringer Ing.-Büro GmbH

Bauleistungen:

  • Länge RW Kanal: 163 m
  • Länge SW Kanal: 190 m
  • Länge TWL: 230 m
  • Länge Breitband: 357 m
  • Länge Gas: 62 m
  • Länge Strom: 102 m
  • Lange Bordanlage: 880 m
  • Wirtschaftsweg: 450 m²
  • Asphalt: 1.615 m²

Keine Entsorgung von Sonderabfällen im Kanalnetz (28.03.2022)

Farbreste in einem Straßeneinlauf, Bild: Marco Lutze (Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen)

Den Mitarbeitenden des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass Stoffe bzw. Stoffgruppen über Straßeneinläufe oder Schächte eingeleitet werden, die dort nicht hineingehören …

„Wir haben in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass Farben, Mörtel, Zement o. ä. feste oder flüssige Stoffe unzulässig in unserem Kanalnetz entsorgt werden. Dies betrifft sowohl die Stadt Nordhausen und ihre Ortsteile als auch die Gemeinde Hohenstein“, berichtet Marco Lutze, Meister Kanalnetz im Stadtentwässerungsbetrieb.

„Diese Stoffe verfestigen sich in der Rohrleitung und bilden Ablagerungen, welche den Rohrquerschnitt einschränken oder gar verschließen. Dies führt dann zu einem Rückstau und zu Verstopfungen im Kanal. Sollte es zu einem Rückstau kommen, kann es durchaus passieren, dass dann Keller unter Wasser stehen“, so Lutze weiter.

Die Entfernung der festen Ablagerungen ist kostenintensiv und kann meistens nur durch Spezialtechniken erfolgen. Für die zusätzlichen Kosten kommt der Gebührenzahler auf, d. h. die Allgemeinheit zahlt für die Unachtsamkeit oder den Vorsatz eines Einzelnen.

Weitere Hinweise, was nicht in das Kanalnetz gehört:

  • Ein Straßeneinlauf (Gully) ist kein Ausguss. Häufig werden hierüber Wischwasser und andere Abwässer entsorgt. Dies ist unzulässig. Das Entsorgte gelangt direkt und zumeist ungereinigt in das nächste Gewässer.
  • Essensreste gehören nicht in die Toilette. Dies führt zu einem Rückstau bzw. zu Verstopfungen und lockt Schadnager an.

Informationen zur richtigen Entsorgung gibt es bei der Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH unter 03631 639-150.

Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen: Bauvorhaben 2022 (31.01.2022)

Kläranlage des SEB in Nordhausen (©Stadtverwaltung Nordhausen)

Einiges an Investitionen in die Kläranlage sowie den Erhalt und Neubau des Kanalnetzes stehen beim Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen (SEB) auch im Jahr 2022 an. So werden derzeit in der Zentralkläranlage für 100.000 Euro die Rolltoranlage des Rechenhauses erneuert und die stark korrosionsgeschädigten Fassaden saniert. Daneben soll unter anderem die Erneuerung des Rücklaufschlammpumpwerks für 300.000 Euro in diesem Jahr realisiert werden.

Weiterhin werden die begonnenen Gemeinschaftsbaumaßnahmen fortgesetzt. Die Komplettsanierung der Grimmelallee durch das Land Thüringen schlägt mit einer Bausumme von 350.000 Euro im Jahr 2022 zu Buche. Für die Erschließungsarbeiten des Baugebiets „Am Hagenberg“, unter der Regie der Stadt Nordhausen, wurden Aufträge von 280.000 Euro vergeben.

Auch außerhalb des Stadtgebiets Nordhausen ist der SEB aktiv. So werden insgesamt im Jahr 2022 rund 1,1 Mio. € in die Ortsentwässerung Klettenberg, den Schmutzwasser- Transportsammler nach Holbach sowie den Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Liebenröder Straße und Hollandstraße investiert. Basis des Baus durch den SEB ist eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein für die Abwasserentsorgung. Die Baumaßnahmen in der Gemeinde Hohenstein werden durch den Freistaat Thüringen mit Fördermitteln unterstützt.

Demnächst beginnen neue Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Stadt Nordhausen und verschiedenen anderen Leitungsträgern, darunter der grundhafte Ausbau der Riemannstraße mit einer alleinigen Auftragssumme von rund 420.000 Euro. Gemeinsam mit den Versorgern und der Stadt Nordhausen ist der SEB auch bei der Sanierung der Buswendeschleife in der Elisabethstraße und Wiedigsburg“ im Umfang von 50.000 Euro für die Rekonstruktion des Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammlers beteiligt. Für 250.000 Euro wird in der Sangerhäuser Straße eine geschlossene Kanalsanierung realisiert. 

Darüber hinaus stehen Baumaßnahmen mit Baubeginn beziehungsweise deren Auftragserteilung im Jahr 2022 auf dem Plan, für deren Realisierung die zeitnahe Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen von Bedeutung sind:

  • Zentralkläranlage, Sanierung Faulbehälter 1; rd. 250.000 Euro,
  • Zentralkläranlage, Betonsanierung Pufferbecken; rd. 200.000 Euro,
  • Gemeinschaftsmaßnahme Erschließung „Zur Schönen Aussicht“; rd. 1.200 000 Euro,
  • Geschlossene Kanalsanierung in der Ludolfinger Straße; rd. 290.000 Euro,
  • Abschnittsweise geschlossene Kanalsanierung in versch. Straßen (Ammerberg, Erfurter Str., Erzberger Str., Kleiststr., Stolberger Str., Stresemannring, Zorgestr.); rd. 800.000 Euro,
  • Ortsentwässerung Klettenberg, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Klettenberger Hauptstr. (teilw.), Molkereiberg, Sethengasse, Teichwiese, Tettenborner Straße und Siedlung; rd. 980.000 Euro,
  • Ersatzbeschaffung Spezialfahrzeug (Hochdruckspül-/Saugfahrzeug); rd. 500.000 Euro.

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein – Fortschreibung 2020 (20.07.2021)

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. BV/0659/2021 am 14.07.2021 das „Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Nordhausen und die Gemeinde Hohenstein - Fortschreibung 2020“ beschlossen. Das Abwasserbeseitigungskonzept gilt für die Jahre ab 2021 bis zum Jahr 2030 und liegt ab sofort während der Öffnungszeiten im Stadtentwässerungsbetrieb, 99734 Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, Zimmer 112 öffentlich aus. Um telefonische Voranmeldung zur Einsichtnahme wird gebeten (03631 639-102).

gez.                                 gez.
Kai Buchmann                  Toralf Kanowski
Oberbürgermeister           Werkleiter

Gemeinschaftsmaßnahme im Nordhäuser Ortsteil Hochstedt freigegeben (23.06.2021)

Banddurchschnitt zur Freigabe Gemeinschaftsbaumaßnahme Ortsteil Hochstedt, v.l.n.r.: Jutta Meier, Ortsteilrätin Hochstedt, Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann, Uwe Füger, Polier Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH (©Stadtverwaltung Nordhausen)

Heute wurde die Gemeinschaftsmaßnahme im Nordhäuser Ortsteil Hochstedt freigegeben. Mehr als eine Millionen Euro konnten der Stadtentwässerungsbetrieb (SEB), der Wasserverband (WVN) und die Stadt Nordhausen in die Modernisierung der Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen investieren. Die seit Juli 2020 laufende Baumaßnahme wurde damit planmäßig abgeschlossen. Die Bauausführung erfolgte durch die Firma Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH aus Kaiserpfalz / Wohlmirstedt. Geplant wurde die Gemeinschaftsmaßnahme durch das Ingenieurbüro Meinecke GmbH aus Nordhausen.

Gemeinsam gaben Jutta Meier, Ortsteilrätin und Vertreterin des Hochstedter Ortsteilbürgermeisters Steffen Schreibe, Uwe Füger, Polier Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH sowie Oberbürgermeister Kai Buchmann die Straße mit dem symbolischen Banddurchschnitt frei. „Ausdrücklich bedanken möchten wir uns als Stadt Nordhausen bei allen am Bau Beteiligten sowie allen Projektverantwortlichen für das gute Zusammenspiel, aber insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern Hochstedts für ihre Geduld und Verständnis für die einjährige Baumaßnahme“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann. „Mit Hochstedt geben wir nun den zweiten komplett angeschlossenen und vor allem in der Ortsdurchfahrt sanierten Ortsteil innerhalb der letzten drei Jahre frei. Darauf können wir als Stadt und SEB zu Recht stolz sein“, so Buchmann weiter.

Durch den SEB wurden sowohl Schmutz- als auch Regenwasserkanäle erneuert und eine Schmutzwasserdruckleitung nach Herreden verlegt (inkl. Pumpstation in Hochstedt). Das gesamte Schmutzwasser der Ortslage Hochstedt wird nun über die Schmutzwassersammler im Freispiegelgefälle entwässert, im Pumpschacht gesammelt und zyklisch über die Schmutzwasserdruckleitung in Richtung Herreden gepumpt. Die Einbindung in das Ortsnetz Herreden erfolgt in der Hochstedter Straße. Das anfallende Oberflächenwasser der Grundstücke sowie die Straßenentwässerung wird dem Regenwassersammler zugeführt und in den Hochstedter Bach an zwei Stellen eingeleitet. Seitens des WVN wurden alle Schieberkappen und teilweise Hausanschlüsse erneuert. Die Stadt Nordhausen hat eine Straßenentwässerung in der Günzeröder Straße (Ortsdurchfahrt – 290 m) eingebaut und die Restflächen (außerhalb der Kanalarbeiten des SEB) der Straße grundhaft erneuert. In der Günzeröder Straße sowie am Steilen Berg wurden zudem Lehrrohrverbindungen für Breitbandanschlüsse verlegt und somit eine Grundlage für schnelles Internet geschaffen.

Die Baukosten des SEB belaufen sich auf 1.041.406,73 Euro. Dabei erhielt der SEB 50 % Fördermittel für Schmutz- und Regenwasser. Die Baukosten der Stadt Nordhausen betragen ca. 148.000 Euro für die Straßenentwässerung und Restflächen in der Günzeröder Straße. Daneben wurden 40.000 Euro in die Breitbandlehrverrohrung in der Günzeröder Straße und Am Steilen Berg investiert.

Die Leistungen des SEB im Einzelnen:
- Schmutzwasserkanal:
     o Durchmesser = DN 200
     o Material = Kunststoff PP
     o Länge gesamt = ca. 650 m
     o 19 Schächte
- Schmutzwasseranschlussleitungen:
     o Durchmesser = DN 160 (Innendurchmesser ca. 150 mm)
     o Material = Kunststoff PP
     o Länge gesamt = ca. 170 m
- Regenwasserkanal:
     o Durchmesser = DN 300 und DN 400
     o Material = Stahlbeton
     o Länge gesamt = ca. 230 m (DN 300) und 120 m (DN400)
     o 12 Schächte
- Regenwasseranschlussleitungen:
     o Durchmesser = DN 160 (Innendurchmesser ca. 150 mm)
     o Material = Kunststoff PP
     o Länge gesamt = ca. 10 0m
- Schmutzwasserdruckleitung:
     o Innendurchmesser = 50mm
     o Material = Mehrschicht-Verbundrohr
     o Länge gesamt = ca. 2,4 km
- Schmutzwasserpumpstation/Hebewerk in der Günzeröder Straße am Ortsausgang Richtung B243-Günzerode

Zweckvereinbarung zwischen Abwasserzweckverband „Goldene Aue“ und dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen (14.04.2021)

Unterzeichnung Zweckvereinbarung zwischen AZV „Goldene Aue“ und dem SEB Nordhausen. Bürgermeister der Gemeinde Werther, Hans-Jürgen Weidt (links) und Oberbürgermeister Kai Buchmann (Stadtverwaltung Nordhausen)

Der Ortsteil Kleinwechsungen der Gemeinde Werther wird an die Schmutzwasserkanalisation der Stadt Nordhausen angeschlossen und das Schmutzwasser durch die städtische Zentralkläranlage behandelt. Das haben der Stadtrat der Stadt Nordhausen und die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ zuvor in ihren Sitzungen beschlossen. Heute wurde die Vereinbarung von Oberbürgermeister Kai Buchmann und dem Verbandsvorsitzenden des AZV „Goldene Aue“ und Bürgermeister der Gemeinde Werther, Hans-Jürgen Weidt, am Pumpwerk in Kleinwechsungen im Beisein der Geschäftsleiterin des AZV „Goldene Aue“, Uta Apitius und Toralf Kanowski, Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes, unterzeichnet. „Nicht nur der Zweckverband „Goldene Aue“ profitiert durch die Mitbenutzung unserer Kläranlage mit günstigeren Bau- und Betriebskosten gegenüber der Errichtung einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage, sondern auch für die Stadt Nordhausen ergibt sich der Vorteil einer besseren durchschnittlichen Auslastung unserer vorhandenen Entwässerungseinrichtung. Das Projekt zeigt einmal mehr das gute Zusammenspiel zwischen Stadt Nordhausen und Umland“, freut sich Oberbürgermeister Kai Buchmann über die im guten Einvernehmen abgeschlossene Zweckvereinbarung.

Hintergrund:
Im Ergebnis der Planungen zur normgerechten schmutzwasserseitigen Erschließung des OT Kleinwechsungen kristallisierte sich ein Anschluss an den Nordhäuser Ortsteil Hesserode und die Mitbehandlung der Schmutzwässer auf der Zentralkläranlage Nordhausen als wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Lösung heraus. Bei Einhaltung einiger Einleitungsbedingungen durch den Verband sind die vorhandenen abwassertechnischen Anlagen der Stadt ohne bauliche oder sonstige Anpassungen in der Lage, die Schmutzwässer aus Kleinwechsungen in Hesserode aufzunehmen, der Zentralkläranlage Nordhausen zuzuleiten und dort mitzubehandeln. Durch einen vom Abwasserzweckverband vor der Übergabestelle zu errichtenden Zwischenspeicher wird eine Überlastung der vorhandenen Schmutzwasserkanalisation der Stadt Nordhausen ausgeschlossen.

Kanal- und Straßenbauarbeiten: Gemeinschaftsmaßnahme OT Sundhausen (11.11.2020)

Als Folge von Quarantäneanordnungen durch das für die bauausführende Firma aus Artern zuständige Gesundheitsamt, müssen die Bauarbeiten der Gemeinschaftsbaumaßnahme im Nordhäuser Ortsteil Sundhausen voraussichtlich bis 19. November 2020 ruhen. Die Gemeinschaftsmaßnahme der Kanal- und Straßenbauarbeiten von SEB, WVN, Nordhausen Netz GmbH und Stadt Nordhausen hat die Erneuerung von
 
  • 870 m Schmutzwasserleitung (inkl. 24 Hausanschlüsse)
  • 990 m Trinkwasserleitung (inkl. 32 Hausanschlüsse)
  • 390 m Rohrgraben für Gasleitung + 650 m Kabelgraben
  • 1.000 m² Straßenbau/Restfläche

zum Ziel.

Gemeinschaftsmaßnahme für neue Trink- und Schmutzwasserleitungen in Rüdigsdorf abgeschlossen (20.10.2020)

Symbolische Freigabe der Gemeinschaftsmaßnahme im OT Rüdigsdorf (Stadtverwaltung Nordhausen)

Heute wurde die Gemeinschaftsmaßnahme im Nordhäuser Ortsteil Rüdigsdorf freigegeben. Mehr als 1,6 Millionen Euro wurden in die Modernisierung der Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen durch den Stadtentwässerungsbetrieb (SEB), den Wasserverband (WVN), den GUV „Harzvorland“ und die Stadt Nordhausen investiert. Die seit Mitte August 2019 laufende Baumaßnahme konnte zum 15. Oktober planmäßig abgeschlossen werden. Die Bauausführung erfolgte durch die Firma Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH aus Kaiserpfalz / Wohlmirstedt. Geplant wurde die Gemeinschaftsmaßnahme durch das Ingenieurbüro Meinecke GmbH aus Nordhausen.

Wesentliche Bauleistungen der Baumaßnahme im Überblick:

Kanalbau:

  • Schmutzwasser-Pumpwerk und 2.350 m Druckleitung nach Krimderode
  • 750 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP incl. 180 m Hausanschlussleitungen, Schmutzwasser Winkelberg, St.-Jacobi-Weg, Wolfsgasse
  • 50 m Regenwasserkanal DN 300 - 500 StB und 50 m Regenwasserkanal DN 300 PP inkl.
  • 00 m Hausanschlussleitungen Regenwasser Winkelberg, St.-Jacobi-Weg, Wolfsgasse Einschl. Oberflächenwiederherstellung
Trinkwasserleitungsverlegung:
  • 900 m Trinkwasserhauptleitung incl. Umbindung bzw. Erneuerung von rund 25 Hausanschlussleitungen Winkelberg, St.-Jacobi-Weg, Wolfsgasse
  • einschließlich Oberflächenwiederherstellung
Straßenbau:
  • 30m² Straßenausbau (Restflächenausbau) incl. Erneuerung der Oberflächenentwässerung auf einer Länge von ca. 450 m (also alle Straßen)
  • Gehwegneubau Am Winkelberg
  • Mündungsbereich Wolfsgasse/St.-Jacobi-Weg und oberer Teil Am Winkelberg Herstellung einer Natursteinrinne mit Straßenablauf und Geröllfang zur Fassung des Außengebietswassers
Wasserbau:
  • Erneuerung der Grabenverrohrung auf 125 m
Verteilung der Kosten:
  • Auftragssumme Stadtentwässerungsbetrieb: 1.011.793,83 €
  • Auftragssumme Wasserverband Nordhausen: 278.009,51 €
  • Auftragssumme Stadt Nordhausen: 306.725,07 €
  • Auftragssumme GUV „Harzvorland“: 29.858,15 €

Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen startet mit Bau der Kläranlage im Ortsteil Holbach der Gemeinde Hohenstein (11.08.2020)

Startschuss für den Bau der Kläranlage im Ortsteil Holbach
Im Beisein des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen, Kai Buchmann, des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenstein, Andreas Gerbothe und des Ortsteilbürgermisters Holbachs, Henryk Zimmermann, wurde heute der Startschuss für den Bau der zentralen Kläranlage mehrerer Ortsteile der Gemeinde Hohenstein in Holbach durch den Stadtentwässerungsbetrieb (SEB) der Stadt Nordhausen, gegeben. Zu den Ortsteilen zählen Holbach, Schiedungen, Klettenberg, Liebenrode und Obersachswerfen. Basis des Baus durch den SEB ist eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein für die Abwasserentsorgung. Der Freistaat Thüringen trägt rund die Hälfte der Baukosten von insgesamt ca. 2,9 Mio. Euro. Die Gesamtbauzeit ist von August 2020 bis Juli 2021 geplant.
 
„Im Rahmen des nun beginnenden Bauvorhabens erfolgen zunächst der Neubau einer Schmutz- sowie abschnittsweise auch einer Regenwasserkanalisation in Teilen der Holbacher Dorfstraße (B 243) und der Straße Hinterdorf“, fasst SEB-Werkleiter Toralf Kanowski den Verlauf des Vorhabens zusammen und ergänzt: „Ab Anfang 2021 wird am Tiefpunkt der zukünftigen Schmutzwasserkanalisation dann die Kläranlage errichtet.“

Neben dem Bau der Kläranlage umfasst das beauftragte Bauvorhaben die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanalanlagen entlang von Teilen der B 243 in der Ortsdurchfahrt sowie der Straße „Hinterdorf“ bis zum Ortsausgang in Richtung Klettenberg. Holbach - wie auch die anderen Ortsteile Hohensteins, die an die Kläranlage angeschlossen werden - ist derzeit in Teilen über alte Regenwasserkanalanlagen erschlossen. Die Kanäle dienten und dienen, neben der Ableitung der Oberflächenabflüsse, der Aufnahme der Überläufe aus Grundstückskläranlagen, zumeist älterer Bauart. Die Einleitungen von ungenügend gereinigten Abwässern über die verschiedenen Vorfluter in die Helme stellen eine deutliche Beeinträchtigung der Gewässerqualität dar. Insbesondere in abflussarmen Zeiten treten zudem Geruchsbelästigungen sowie auch optische Gewässerbelastungen auf. „Nach Realisierung der Kläranlage sowie der Entwässerungsanlagen wird sich der Zustand der Gewässer, so auch das der Helme, deutlich verbessern und wieder eine natürlichere Gewässergüte erreichen“, führt der Werkleiter aus.
 
Auf Grund der örtlichen Situation ist zur Umsetzung der Kanalbauarbeiten jeweils eine Vollsperrung der Verkehrsflächen erforderlich. Weil die Ortsdurchfahrt der B 243 momentan noch nicht gesperrt werden konnte, da hier eine Umleitung der Baumaßnahme „Schwarze Brücke“ in Richtung Pützlingen entlangführt, startet der Kanalbau zunächst in einer Nebenstraße. Voraussichtlich ab 21. September 2020 bis zum Jahresende ist die B 243 in Holbach dann voll gesperrt. Zur Errichtung der Kläranlage im Jahr 2021 ist eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße ausreichend. „Gemäß Landesprogramm Gewässerschutz muss die Kläranlage bis spätestens Ende 2021 in Betrieb gehen und Teile der Hohensteiner Orte Holbach und Klettenberg müssen über geeignete Kanalanlagen an die neue Kläranlage angeschlossen sein. Aus diesem Grund konnte die Investition nicht verschoben werden, bis zum Beispiel in einigen Jahren die Ortsumfahrung der B 243 fertig wird“, fügt Toralf Kanowski abschließend an.
 
Eckdaten des Bauvorhabens:

- Gesamtbauzeit: August 2020 bis Juli 2021
- Bauherr: Stadt Nordhausen Stadtentwässerungsbetrieb
- Planung: Ingenieurbüro Meinecke GmbH Nordhausen
- Baubetrieb: Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH Kaiserpfalz/Wohlmirstedt
- Bauleistungen: Kanalbau

  o 850 m Schmutzwasserkanal DN 200; Verlegetiefe bis 6,0 m; teilw. im unterirdischen Rohrvortrieb
  o 360 m Regenwasserkanal DN 500 – 800
  o 400 m Hausanschlussleitungen DN 150
  o 5.000 m³ Erdaushub
  o 2.000 m² Oberflächenwiederherstellung

Bauleistungen: vollbiologische Kläranlage bestehend aus:

  o Pumpstation DN 1500; 6,6 m tief
  o 2 Vorklärbecken DN 4000; 6,0 m tief
  o Schlammlager DN 5600; 5,0 m tief
  o Kompaktkläranlage für 800 EW (Scheibentauchtropfkörper und Lamellenseparatoren)
  o Fällmittelstation, maschinentechnische Ausstattung, elektrotechnische Ausrüstung

Änderung der Abwassergebühren in Nordhausen und Hohenstein (03.01.2020)

Der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen nimmt ab 1. Januar 2020 eine moderate Anpassung der Abwassergebühren für Nordhausen und Hohenstein vor. „Gebühren müssen kostendeckend sein“, so Toralf Kanowski, Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes. „Der Änderung der Gebühren liegt eine Gebührenkalkulation für die nächsten vier Jahre zugrunde, die rechtsaufsichtlich geprüft wurde. Aufgrund von steigenden Kosten kann auch nach der Prüfung von Einsparungspotentialen nicht auf eine Erhöhung einiger Gebühren verzichtet werden. Nach den landesgesetzlichen Bestimmungen ist der Stadtentwässerungsbetrieb zur Kalkulation von kostendeckenden Gebühren verpflichtet“, erklärt Kanowski. „Der Stadtentwässerungsbetrieb ist besonders stolz darauf, dass die Schmutzwassergebühr, welche fast 90 Prozent unserer Kunden zahlen und welche damit die eigentliche Haupteinnahmequelle des Stadtentwässerungsbetriebes ist, auch in den nächsten vier Jahren nicht erhöht werden muss“, so Kanowski weiter. Der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 zugestimmt.
 
Was bedeuten die Gebührenanpassungen für die einzelnen Gebührenarten?
 
Schmutzwassergebühr
Die Mehrzahl der Abwassereinleiter wird sich freuen, denn die Schmutzwassergebühr sinkt von 1,97 €/m³ auf 1,88 €/m³. Jedoch wird die zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen seit dem Jahr 2016 nur hälftig erhobene Grundgebühr ab nächstem Jahr wieder in vollem Umfang (36,00 €/Jahr) berechnet.
 
 
Niederschlagswassergebühr
Erhöhen wird sich die Niederschlagswassergebühr, die von 0,21 €/m² pro Jahr auf 0,27 €/m² pro Jahr ansteigt, damit aber immer noch unter dem Niveau der Jahre 2004 bis 2007 liegt.
 
Einleitungsgebühr aus Hauskläranlagen
Bei den Abwassereinleitern aus Hauskläranlagen wird der notwendige Anstieg der Einleitungsgebühren von 0,75 €/m³ auf 1,42 €/m³ etwas gemildert, indem die Beseitigungsgebühr für die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von 38,46 €/m³ deutlich auf 33,52 €/m³ gesenkt wird. Der Gebührensatz für die Abwassereinleitung aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen steigt von 0,43 €/m³ auf 0,69 €/m³.
 
abflusslose Sammelgruben
Auf eine Gebührenänderung müssen sich auch die Kunden mit abflusslosen Sammelgruben einstellen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die mobile Entsorgung deckt der derzeitige Gebührensatz nicht mehr die zukünftigen Kosten. Deshalb muss dieser von 25,31 €/m³ auf 26,75 €/m³ erhöht werden. Erfreulicherweise sind hiervon nur sehr wenige Grundstücke betroffen.
 
Änderungen für den Nordhäuser Ortsteil Buchholz
Ab 01.01.2020 gelten dann auch für die Bürger/innen des Ortsteils Buchholz die Gebührensätze des Stadtentwässerungsbetriebes. Der durch den Abwasserzweckverband „Südharz“ nach Eingemeindung in die Stadt Nordhausen beschlossene Ausschluss des Ortsteils Buchholz wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und tritt mit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Ab dann ist der Stadtentwässerungsbetrieb für die Abwasserentsorgung in Buchholz zuständig. Die entsprechenden Satzungen des Stadtentwässerungsbetriebes wurden angepasst und können hier eingesehen werden.
 

Bekanntmachung datenschutzrechtlicher Hinweise des Stadtentwässerungsbetriebes der Stadt Nordhausen (01.01.2020)

Seit dem 25. Mai 2018 ist zum Zwecke des Schutzes personenbezogener Daten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – EU-DS-GVO) vom 27.04.2016 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L119/1 bis L119/88) anzuwenden.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ist der Stadtentwässerungsbetrieb insbesondere nach Artikel 13 und 14 DS-GVO verpflichtet, die betroffenen Personen (unsere Kunden) zu informieren.
Der Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Nordhausen ist gemäß den Vorschriften des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), der Abgabenordnung (AO), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG), des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG), des Thüringer Abwasserabgabengesetzes (ThürAbwAG), der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), der Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO), der Abwasserverordnung (AbwVO), der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO), sowie der Entwässerungssatzung (EWS), der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Abwasserabgabensatzung der Stadt Nordhausen berechtigt, personen- und grundstücksbezogene Daten zur Erfüllung der ihm nach § 2 Abs. 2 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Stadt Nordhausen übertragenen Aufgaben zu verarbeiten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung und des Betriebes der öffentlichen Entwässerungseinrichtung.
Der Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Nordhausen ist berechtigt und befugt, sich die zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten von Dritten, insbesondere Einwohnermeldeämtern, dem Grundbuchamt, dem Katasteramt, der Liegenschaftsverwaltung, den Wasserversorgern, der zuständigen Wasserbehörde sowie den Bauordnungsämtern, übermitteln zu lassen und diese unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für diese Zwecke zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
Im Rahmen der Datenverarbeitung übermittelt der Stadtentwässerungsbetrieb personen- und grundstücksbezogene Daten an Behörden (z. B.: zuständige Wasserbehörden) und an von ihm beauftragte Dritte (z. B.: Geschäftsbesorger, Ingenieurbüros, Abfuhrunternehmen), soweit dies zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Stadtentwässerungsbetriebes erforderlich ist. Die übermittelten Daten sind dabei auf das für diese Zwecke notwendige Maß zu beschränken. Die von ihm beauftragten Dritten sind berechtigt, soweit dies dem erteilten Auftrag entspricht, personen- und grundstücksbezogene Daten zu erfassen und weiterzuverarbeiten.
Die Datenerhebung und -verarbeitung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung, zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben benötigter personen- sowie grundstücksbezogener Daten durch die Betroffenen, kann zu Sanktionen führen, wie z. B. die Schätzung von Abrechnungsgrundlagen, die Festsetzung von Bußgeldern und auch die Einleitung von Zwangsmaßnahmen.
Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, richtet sich die Übermittlung nach Artikel 6 Abs. 2 der DS-GVO.
Gemäß Artikel 30 der DS-GVO führt der Stadtentwässerungsbetrieb ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen.
Die Dauer der Speicherung und Löschung der Daten richtet sich nach den jeweils vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Eine Prüfung, welche Daten gemäß Artikel 17 Abs. 1 und 2 DS-GVO zu löschen sind, erfolgt in regelmäßigen Abständen gemäß dem jeweiligen Verarbeitungsverzeichnis.
Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung oder Löschung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie Rechte bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall nach den Artikeln 15 bis 20, 22 und 34 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung kann diese vom Betroffenen nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit widerrufen werden.
Der Betroffene kann sich gemäß Artikel 77 DS-GVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.
Soweit die Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten erhebt, ist diese hierfür verantwortlich.
Die Kontaktdaten des Stadtentwässerungsbetriebes (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) und des zuständigen Bearbeiters (Name, Telefonnummer) sind den jeweiligen Bescheiden oder Anschreiben zu entnehmen. Ferner sind die Kontaktdaten des Stadtentwässerungsbetriebes hier veröffentlicht.
Anfragen und Beschwerden können auch an die/den für den Stadtentwässerungsbetrieb bestellte(n) Datenschutzbeauftragte(n) gerichtet werden. Kontaktdaten: Stadtverwaltung Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen, Telefon: 03631 696 477, E-Mail: datenschutz@nordhausen.de.

 

Mit Investitionszuschüssen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) 2014 – 2020 (23.10.2017)

Mit Investitionszuschüssen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) 2014 – 2020 arbeiten wir an der Umsetzung des im Folgenden beschriebenen Projektes

 

Grundsätzliches Ziel:        Energieautarke Kläranlage Nordhausen

Teilprojekt:                         Erneuerung der Gebläsestation

 

Grundsätzliches: Die Kläranlage Nordhausen mit einer Ausbaugröße von 100.000 EW (Einwohnerwert = Anzahl der angeschlossenen Einwohner + Abwasser aus Gewerbe- und Industrieeinleitungen) dient der normgerechten Behandlung der Schmutzwässer der Stadt Nordhausen mit ihren Ortsteilen sowie des Abwasserzweckverbandes „Südharz“.

Die Kläranlage wurde in den Jahren 1993 bis 1999 errichtet und verfügt u. a. über eine Schlammfaulungsanlage zur Stabilisierung der Schlamminhaltsstoffe des im Prozess der Abwasserbehandlung anfallenden Schlammes. Hinter der Schlammfaulung steht zunächst die Absicht, eine Geruchsfreiheit und Hygienisierung der Schlämme herzustellen. Erfreulicher Nebeneffekt ist das im Faulprozess entstehende Faulgas, was in Blockheizkraftwerken (BHKW) verbrannt und so in nutzbare elektrische Energie sowie Wärmeenergie umgewandelt wird.

Nach aktuell abgeschlossener Erneuerung der vorhandenen BHKW-Anlage kann der Wärmeenergiebedarf der Kläranlage Nordhausen nahezu vollständig und der Elektroenergiebedarf (rund 2 Mio. kWh/a) zu rund 60 % selbst erzeugt werden. Im Hinblick auf den in Europa und insbesondere Deutschland beschrittenen Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbaren Energien können und wollen wir uns hiermit aber noch nicht zufriedengeben. Unser Ziel ist es, den mittleren jährlichen Energiebedarf ausschließlich mit der im Abwasser enthaltenen Energie durch Verstromung des gewonnenen Faulgases (aus Klärschlamm) abdecken zu können und so eine abwasserbürtig energieautarke Abwasserbehandlung zu erreichen.

Dies lässt sich nicht allein mit der Erhöhung der Effizienz der Blockheizkraftwerke oder einer Steigerung der Gaserzeugung erreichen. Es sind deutliche Verbrauchsoptimierungen im Einklang mit verfahrenstechnischen Verbesserungen notwendig. Keinesfalls dürfen die Einsparbemühungen jedoch dazu führen, dass dies zu Lasten der Reinigungsleistung und damit der Ablaufwerte der Kläranlage geht.

Grundlage unseres Handelns bildet eine ingenieurtechnische Untersuchung zur Erhöhung der Energieeffizienz der Kläranlage Nordhausen. Im Rahmen der begonnenen Umsetzung haben wir weiteren und detaillierteren Untersuchungsbedarf festgestellt.

Bislang untersuchte Lösungsansätze zur Verminderung des Energie- bzw. Stromverbrauches beziehen sich auf folgende Punkte:

Einsatz effizienter Aggregate, z. B. neue Gebläse, Belüfterelemente, Zentrifugen und Pumpen, die weniger Energie pro Einheit verbrauchen bzw. benötigen als die vorhandenen Aggregate und Einbauten, betriebliche/verfahrenstechnische Maßnahmen, z. B. optimale Sauerstoff- oder TS-Gehalte und Rücklaufverhältnisse, Verringerung von Druckverlusten, Erweiterung/Optimierung der Automatisierungs-/Regelungstechnik.

Mit dem vorliegenden Teilprojekt „Erneuerung der Gebläsestation“ soll eine Optimierung des Lufteintrages in die Belebungsanlage durch Einsatz neuer energieeffizienterer Gebläse sowie einer geänderten Steuerung erfolgen.

Derzeit sind auf der Kläranlage Nordhausen für die Luftversorgung der biologischen Reinigungsstufe 3 identische Gebläse mit folgenden technischen Spezifikationen im Einsatz:

  • Art/Typ: Drehkolbengebläse
  • Nennleistung Pn: 132 kW
  • Luftfördermenge Ql: max. 4.700 m³/h
  • Regelbereich Qmin/Qmax: ca. 2.000 – 4.700 m³/h (30 - 50Hz)
  • Baujahr: 2002.

Die Gebläse sind 2 separaten Luftlinien zugeordnet, die jeweils 4 Belebungsbecken in unterschiedlichen Verfahrensstufen belüften. Dabei wird ein Gebläse als Reservegebläse genutzt, was je nach Bedarf auf die eine oder andere Luftlinie geschaltet werden kann. Die Gebläse werden über einen Frequenzumrichter in einem Bereich von ca. 40 – 100 % der (entspricht 30 – 50 Hz) Luftfördermenge geregelt. Aus dem Regelbereich ist ersichtlich, dass eine Luftmenge < 2.000 m³/h mit den vorhandenen Aggregaten nicht erreichbar ist, so dass z. B. bei geringen Nachtzuflüssen oder in Trockenwetterzeiten immer zu große Luftmengen eingetragen werden und somit ein nicht notwendiger Energieverbrauch erfolgt. Auf Grund dieser unnötigen Elektroenergieverbräuche sowie der erreichten Betriebsstunden, des Baujahrs, der benötigten elektrischen Leistung sollen diese 3 Gebläse ersetzt werden.

Geplant ist der Austausch der 3 vorhandenen Gebläse gegen 4 Gebläse mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Hierbei sollen den jeweiligen Luftlinien je ein größeres und ein kleineres Gebläse zugeordnet werden, um einen größeren Regelbereich zu erhalten.

Durch den Einsatz unterschiedlich großer Gebläse ist es zukünftig möglich, den Regelbereich von derzeit 2.000 – 4.700 m³/h auf dann 400 – 4.900 m³/h zu vergrößern. Somit kann bei geringem Zufluss und reduziertem Sauerstoffbedarf die Luftmenge exakter angepasst und die Leistung im minimalem Betriebsfall auf bis zu ca. 14 kW (400 m³/h bei Pn = 45 kW) gegenüber 56 kW (2000 m³/h bei Pn = 132 kW) der Bestandsgebläse reduziert werden.

Für den Fall der Störung eines der großen Gebläse A werden 2 Gebläse B als Reserve verwendet. Möglich wird weiterhin eine allgemeine Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz von Drehkolbengebläsen (höhere Gebläseleistung bei geringerem Energiebedarf) und durch den Einsatz von neuen Elektromotoren mit der Energieeffizienzklasse IE3.

Abhängig vom Betriebsfall und der tatsächlich geforderten Luftmenge beträgt die durchschnittliche Energieeinsparung der neuen Drehkolbenverdichter gegenüber den Bestandsgebläsen ca. 12 % und ca. 8 % gegenüber neuen Gebläsen konventioneller Bauart (Drehkolbengebläse).

Auf Grund der effizienteren Geräte und der hohen Luftleistungen sowie der technischen Anforderungen an den Schallschutz fallen bei der gewählten Lösung etwas höhere Investitionskosten an, jedoch ergibt sich eine Einsparung von Elektroenergie von ca. 190.000 kWh/Jahr.

Zur Umsetzung des Teilprojektes „Erneuerung der Gebläsestation“ war uns die Möglichkeit gegeben, Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ zu beantragen. Mit Bescheid vom 09.11.2016 haben wir vom Freistaat Thüringen die Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn erhalten und können nun mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Wir sind zuversichtlich, dass wir in Kürze auch noch den Fördermittelbescheid erhalten.

Aktualisierung:

Am 23.10.2017 hat Staatssekretär Dr. Klaus Sühl (TMIL) an Oberbürgermeister Kai Buchmann einen Fördermittelbescheid in Höhe von fast 282.000 Euro für die Erneuerung der Gebläsestation in der Kläranlage überreicht (Gesamtkosten: 480.000 Euro).

Erstmals können in der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 energetische Sanierungs- und Optimierungsvorhaben an Kläranlagen gefördert werden. Die Kläranlage in Nordhausen ist eine von insgesamt neun Vorhaben in Thüringen, die in die EFRE-Förderung aufgenommen wurden.