Stadt Nordhausen
Stadtentwässerungsbetrieb

Robert-Blum-Straße 1
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 639-0

Telefax: 03631 639-104


Diese Mailadresse ist nicht für amtlichen Schriftverkehr zugelassen.

Montag
08:30-12:00 Uhr und
13:00-15:00 Uhr

Dienstag
08:30-12:00 Uhr und
13:00-15:00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
08:30-12:00 Uhr und
13:00-18:00 Uhr

Freitag
08:30-12:00 Uhr

Rufbereitschaft

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Formulare

  • Kleinkläranlagen - Protokoll zur Eigenkontrolle/Betriebsbuch
    Sie sind Betreiber einer Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück und auf der Grundlage der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung zur Führung eines Betriebstagebuches verpflichtet. Hier haben wir Ihnen einige Hinweise zur Eigenkontrolle sowie zur Führung des Betriebstagebuches zusammengefasst. Weiterhin bieten wir Ihnen einen Protokollvordruck zur Dokumentation der Eigenkontrolle im Betriebsbuch an.
  • Antrag auf Stundung - Beiträge
    Sie haben einen Bescheid zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages erhalten und möchten hierfür eine Ratenzahlung (Stundung) beantragen. Bitte verwenden Sie dieses Formular. 
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns (03631 639-340).
  • Antrag auf Stundung - Gebühren
    Dieses Formular ist zur Beantragung einer Ratenzahlung (Stundung) für laufende Gebührenforderungen. 
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns (03631 639-351).
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Gebührenforderungen erteilen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben an den Stadtentwässerungsbetrieb zurück.
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns (03631 639-351 oder 03631 639-352 oder 03631 639-340).
  • Eigentumswechsel
    Sie haben Ihr Grundstück verkauft und wollen uns den Eigentumswechsel mitteilen, dann nutzen Sie dieses Formular.
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns (03631 639-351 oder 03631 639-352 oder 03631 639-340).
  • Antrag auf Absetzung von Gießwasser
    Sie möchten die Absetzung von Gießwasser beantragen, dann nutzen Sie dieses Formular. Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung Ihres Antrages eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 113,10 € an Sie berechnen müssen. Prüfen Sie deshalb bitte, ob sich die Absetzung der Gießwassermenge für Sie tatsächlich lohnt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns (03631 639-351 oder 03631 639-352 oder 03631 639-340).